Führerscheinuntersuchungen

nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

Als Teilnehmer im Straßenverkehr tragen Sie sehr hohe Verantwortung und müssen jeden Tag volle Konzentration beweisen. Deshalb werden an Sie besondere Anforderungen bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis gestellt.

Führerschein-
untersuchungen

nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

Als Teilnehmer im Straßenverkehr tragen Sie sehr hohe Verantwortung und müssen jeden Tag volle Konzentration beweisen. Deshalb werden an Sie besondere Anforderungen bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis gestellt.

Die Anforderungen werden in der Fahrerlaubnisverordnung festgelegt:

Führerscheinklasse Gruppe 1
(AM, A 1 + 2, B, BE, AM, L und T) 

Bei Erstantrag:

  • Untersuchung des Sehvermögens

Führerscheinklasse Gruppe 2
(C, C1, CE, C1e, D, D1, DE, D1E sowie Fahrgastbeförderung)

Bei Erstantrag und Verlängerung:

  • Untersuchung des Sehvermögens inkl. Gesichtsfeld
  • Untersuchung der körperlichen Eignung
  • ggf. Psychometrie

Die Anforderungen werden in der Fahrerlaubnisverordnung festgelegt:

Führerscheinklasse Gruppe 1
(AM, A 1 + 2, B, BE, AM, L und T) 

Bei Erstantrag:

  • Untersuchung des Sehvermögens

Führerscheinklasse Gruppe 2
(C, C1, CE, C1e, D, D1, DE, D1E sowie Fahrgastbeförderung)

Bei Erstantrag und Verlängerung:

  • Untersuchung des Sehvermögens inkl. Gesichtsfeld
  • Untersuchung der körperlichen Eignung
  • ggf. Psychometrie

Zur Beurteilung des Sehvermögens kommen unterschiedliche Sehtests entsprechend den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung zum Einsatz, diese beinhalten u.a. die Untersuchung von Tagessehschärfe, Farbsinn, räumlichem Sehen und Gesichtsfeld (Perimetrie).

Die Feststellung der körperlichen Eignung beinhaltet in der Regel die körperliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung und Beurteilung von vorliegenden Erkrankungen anhand von Befunden, Arztbriefen usw. und orientiert sich an den „Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung“ des Verkehrsministeriums.

Diese Untersuchungen können in der Praxis für Arbeitsmedizin komplett bei einem Termin durchgeführt werden. Das Honorar für die Untersuchung der Führerscheinklasse Gruppe 2 beträgt 119 € und ist am Termin bargeldlos zu entrichten. Direkt im Anschluss erhalten Sie die notwendige Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Termine sind online, per Mail oder über das Kontaktformular buchbar.

Hinweis: Für die Klassen D, D1, DE, D1E sowie Fahrgastbeförderung ist zusätzlich eine Psychometrie erforderlich, diese kann derzeit in meiner Praxis nicht durchgeführt werden.

Zur Beurteilung des Sehvermögens kommen unterschiedliche Sehtests entsprechend den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung zum Einsatz, diese beinhalten u.a. die Untersuchung von Tagessehschärfe, Farbsinn, räumlichem Sehen und Gesichtsfeld (Perimetrie).

Die Feststellung der körperlichen Eignung beinhaltet in der Regel die körperliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung und Beurteilung von vorliegenden Erkrankungen anhand von Befunden, Arztbriefen usw. und orientiert sich an den „Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung“ des Verkehrsministeriums.

Diese Untersuchungen können in der Praxis für Arbeitsmedizin komplett bei einem Termin durchgeführt werden. Das Honorar für die Untersuchung der Führerscheinklasse Gruppe 2 beträgt 119 € und ist am Termin bargeldlos zu entrichten. Direkt im Anschluss erhalten Sie die notwendige Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Termine sind online, per Mail oder über das Kontaktformular buchbar.

Hinweis: Für die Klassen D, D1, DE, D1E sowie Fahrgastbeförderung ist zusätzlich eine Psychometrie erforderlich, diese kann derzeit in meiner Praxis nicht durchgeführt werden.