Betriebsärztliche Betreuung
Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nach DGUV V 2 und ASiG
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat jeden Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um ihn in der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zu unterstützen. Die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert.
Als Ihre Betriebsärztin unterstütze ich Sie als Arbeitgeber in verschiedenen Belangen, so zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, der gesunden Gestaltung von Arbeitsplätzen, Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen, Beratung zum Mutterschutz und vielem anderen mehr.
Als Fachärztin für Arbeitsmedizin bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin rund um Prävention, arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung sowie Gesundheitsförderung für Ihr Unternehmen. Ich unterstütze Sie mit der Übernahme der betriebsärztlichen Betreuung auf der Basis des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 und darüber hinaus.
Gerne berate ich Sie bei der Auswahl des geeigneten Betreuungsmodells sowie der Festsetzung der Einsatzzeit für Grund- und betriebsspezifische Betreuung. Einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit mir können Sie online buchen.
Betriebsärztliche Betreuung
Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nach DGUV V 2 und ASiG
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat jeden Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um ihn in der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zu unterstützen. Die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert.
Als Ihre Betriebsärztin unterstütze ich Sie als Arbeitgeber in verschiedenen Belangen, so zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, der gesunden Gestaltung von Arbeitsplätzen, Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen, Beratung zum Mutterschutz und vielem anderen mehr.
Als Fachärztin für Arbeitsmedizin bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin rund um Prävention, arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung sowie Gesundheitsförderung für Ihr Unternehmen. Ich unterstütze Sie mit der Übernahme der betriebsärztlichen Betreuung auf der Basis des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 und darüber hinaus.
Gerne berate ich Sie bei der Auswahl des geeigneten Betreuungsmodells sowie der Festsetzung der Einsatzzeit für Grund- und betriebsspezifische Betreuung. Einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mir können Sie online buchen.
Betreuungsformen
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus zwei Komponenten:
der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden, und der betriebsspezifischen Betreuung, deren Umfang von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.
Beide Teile sind verpflichtend. Durch die Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen. Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang passgenau den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden kann.
Die DGUV-Vorschrift 2 lässt kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit, je nach Berufsgenossenschaft zwischen Betreuungsmodellen zu wählen. Es gibt die Regelbetreuung, bei der feste Einsatzzeiten vereinbart werden und die Betreuung nach dem Unternehmermodell. Für Unternehmen über 50 Mitarbeiter müssen feste Einsatzzeiten für Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung festgelegt werden.
Die Unfallverhütungsvorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie schreibt für die Regelbetreuung bestimmte Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit pro Beschäftigten pro Jahr als Summenwert vor. Aus dieser Grundbetreuung erhält der Betriebsarzt einen Anteil von mindestens 20% (nicht weniger als 0,2 Std. pro Jahr und Beschäftigtem). Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Einsatzzeit sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Für kleine Unternehmen bis 10 Mitarbeiter sowie mittlere Unternehmen bis 50 Mitarbeitern stehen Betreuungsmodelle ohne feste Einsatzzeiten zur Verfügung.
